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Aktuelle Entwicklungen bei Bürger- und Infrastrukturgenossenschaften

Von Prof. Dr. Winfried Kluth

In den letzten Monaten ist die Zahl der erfolgreichen Projekte bürgerschaftlichen Engagements zur Erhaltung vorhandener und Errichtung neuer Angebote der örtlichen Daseinsvorsorge in der Form einer Genossenschaft weiter gestiegen. Das zeigen mehrere Forschungsprojekte, die sich mit dieser Entwicklung beschäftigen.

An der Universität Freiburg beschäftigt sich Prof. Dr. Thomas Klie vom Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung (www.zze-freiburg.de) mit der Gründung und dem Betrieb von sogenannten hybriden Bürgergenossenschaften, bei denen gleichzeitig mehrere soziale Zwecke verfolgt werden. Ein Beispiel dafür sind Wasser- und Energiegenossenschaften, die zugleich ein Elektro-Carsharing anbieten.

An der Universität Halle verfolgt die Interdisziplinäre Wissenschaftliche Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung (IWE GK) die Entwicklung und arbeitet dabei mit dem Genossenschafts- und Raiffeisenverband (GRV) sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zusammen.

Im Vordergrund steht die genauere Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation von Bürgern und Kommunen sowie die Bedeutung der Genossenschaften für eine nachhaltige bürgerschaftliche Partizipation als Ergänzung der vorhandenen kommunalrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Aktuelle Forschungsergebnisse werden auf der Internetseite www.infrastrukturgenossenschaften.de bereitgestellt.

Eine wichtige Erkenntnis aus der Analyse vieler Projekte ist, dass eine langfristige Absicherung dann besser gelingt, wenn neben Bürgern auch die Kommune oder örtliche Unternehmen und Verbände dauerhaft mitwirken und so die Kontinuität sichern. Zudem ist daran zu erinnern, dass die eingetragene Genossenschaft eine Unternehmensform ist, die ein taugliches Geschäftsmodell verlangt und deshalb nicht maßgeblich auf dem freiwilligen Engagement von Mitgliedern beruhen kann und darf.

Die Landespolitik sollte sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, ob sie ähnlich wie das Land Niedersachsen die Gründung von Bürger- und Sozialgenossenschaften fördert. In Niedersachsen werden für Neugründungen 6000 Euro als Unterstützung bereitgestellt (Infoblatt: www.1kcloud.com/ep1uEbM0/#1). Damit kann ein wesentlicher Teil der bei Genossenschaften anfallenden Gründungskosten finanziert werden.

Zum Autor:

Prof. Dr. iur. Winfried Kluth ist seit 1999 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist unter anderem Geschäftsführender Direktor der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung (IWE GK) sowie Direktor des Interdisziplinären Instituts für Medizin-Ethik-Recht der Martin-Luther-Universität.

Seine Forschung konzentriert sich vor allem auf das Gesundheitsrecht, das Migrationsrecht, das Verwaltungsrecht, das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Parlaments- und Parteienrecht sowie auf das Genossenschafts- und Kooperationsrecht.


Weiterführende Informationen:

www.iwegk.de
www.infrastrukturgenossenschaften.de