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Fördermittelratgeber – Alternativen zum Demografie-Förderprogramm

Derzeit ist keine Antragstellung über das Demografie-Förderprogramm möglich

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bietet neben dem derzeit inaktiven Demografie-Förderprogramm weitere Fördermöglichkeiten an, die sich u.a. mit dem Thema „Demografischer Wandel“ befassen.

Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Digitalisierungsprojekte, die die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“, insbesondere deren Querschnittsziele, umsetzen. Im Rahmen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ können demnach Vorhaben unterstützt werden, die einen Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele leisten, die Schaffung von Co-Working Spaces fördern oder den demografischen Wandel gestalten.

Einen Beitrag zu den Querschnittszielen der Digitalstrategie leisten Digitalisierungsprojekte, die landesweit:

  • zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen,
  • die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen,
  • einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern,
  • die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken,
  • zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen,
  • Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen,
  • das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern,
  • soziale Beratungsangebote digital unterstützen,
  • Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken,
  • nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
  • künstliche Intelligenz nutzen.

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • wirtschaftlich tätige Unternehmen

Wie viel wird gefördert?

Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils Fördermittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 120.000 Euro pro Projekt.

Wie wird gefördert?

Anträge können ab dem 1. April elektronisch an digitales-mid(at)sachsen-anhalt.de und parallel postalisch an folgende Adresse übermittelt werden:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Digitalstrategie, Digitale Projekte
Turmschanzenstr. 30
39114 Magdeburg

Nähere Informationen finden Sie hier: Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“ - Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Städtebauförderung

Was wird gefördert?

Seit 2020 konzentriert sich die Städtebauförderung auf drei Programme:

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Die Fördermittel des Programms „Lebendigen Zentren“ sind vorgesehen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung, zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt sowie zur Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge.

Ziel ist es, zentrale Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind, zu stärken und die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität in den Zentren zu verbessern. Stadt- und Ortskerne sollen, insbesondere unter Erhalt des baukulturellen Erbes, zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur entwickelt werden.

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Die Zuwendungen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ im Sinne von § 171 e BauGB sind bestimmt für Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, erheblich benachteiligt sind.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Miteinanders und Zusammenhalts in der Nachbarschaft zu leisten, um dadurch räumliche Disparitäten abzubauen.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Die Zuwendungen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Ziel ist es, die Städte und Gemeinden frühzeitig in die Lage zu versetzen, sich auf Strukturveränderungen und die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen und das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

Fördervoraussetzungen sind die Ausweisung von Fördergebieten, ein integriertes Entwicklungskonzept sowie Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.

Die genauen Förderbedingungen finden Sie unter folgendem Link: Städtebauförderung - Ministerium für Infrastruktur und Digitales