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Förderrichtlinie Demografie

Das Förderprogramm Demografie des Landes Sachsen-Anhalt verfolgt das Ziel, die Gestaltung des demografischen Wandels im Land zu unterstützen, eine nachhaltige Daseinsvorsorge zu gewährleisten und langfristig die Lebensqualität in bevölkerungs- und strukturschwachen Räumen des Landes zu sichern.

Mit Hilfe der Richtlinie „Demografie – Wandel gestalten“ sollen vor allem kommunale und gesellschaftliche Akteure bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. Sie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein, bürgerschaftliches Engagement aktivieren und zu kreativen Projektideen anregen.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels vom 15.01.2018

Wer wird gefördert?

  • Landkreise
  • Verbandsgemeinden
  • Gemeinden
  • kommunale Zweckverbände
  • Verwaltungsgemeinschaften
  • Verbände und Vereine
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften
  • öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die die Gestaltung des demografischen Wandels unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels als auch deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen. Dazu gehören:
    • Die Unterstützung von Moderationsmaßnahmen (zum Beispiel Coachingprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Akteure für demografische Veränderungsprozesse).
    • Die Entwicklung von Strategie- und Handlungskonzepten einschließlich der koordinierenden Begleitung.
    • Die Entwicklung von Konzepten und Projekten zum Beispiel zur Anpassung der Infrastruktur und des Dienstleistungsangebotes aufgrund des Rückzugs privater oder öffentlicher Anbieter oder zur Verbesserung des bürgerschaftlichen Engagements und der Netzwerkarbeit oder zum familiären und sozialen Zusammenhalt der Generationen.
  • Die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
  • Die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit.
  • Die Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des demografischen Wandels.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 80.000 Euro. Personalkosten für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.

Gefördert wird unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben gemäß Landesentwicklungsplan 2010 oder geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang.
  • Modellvorhaben des Bundes können auch länderübergreifend angelegt sein. Anfallende Kosten sind hierbei anteilig von dem zuständigen Land oder der Kommune zu tragen.
  • Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
  • Unternehmen wird die Förderung als De-minimis-Beihilfe nach den Regeln der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt.
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie erfolgt das Antragsverfahren?

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten. Antragsannahmeschluss ist jeweils der 31. März eines Jahres. Die Förderentscheidung trifft das Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Ansprechpartner und Antragsformulare

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren und alle erforderlichen Unterlagen zum Download finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:

www.ib-sachsen-anhalt.de

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