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Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Börde

Projektbeschreibung

Die UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.03.2006 trat am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft. Langfristig soll ein Teilhaben aller Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht werden. Dafür gibt es Landesprogramme. Konkret wird die Teilhabe von Behinderten vor Ort, Inklusion findet lokal statt.

Der Landkreis Börde geht dabei voran und setzt in Sachsen-Anhalt Impulse für Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Teilhabemanager helfen Menschen mit Behinderung und stärken das inklusive Bewusstsein in der Gesellschaft.

Der Landkreis Börde ist der erste Kreis zur lokalen Umsetzung des Landesprogramms „Örtliches Teilhabemanagement”. Durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit soll inklusives Bewusstsein in der Verwaltung und der Bevölkerung ortsspezifisch und schrittweise geschaffen bzw. weiter gestärkt werden. Die Teilhabemanager helfen Menschen mit Behinderung konkret, unterstützen die Betroffenen vor Ort, ihr gesellschaftliches Umfeld selbstbestimmt zu nutzen.

Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle „Inklusion“ mit verbindlichen Sprech- und Beratungszeiten entsteht eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Beeinträchtigungen, Angehörige und kommunale Akteure für einzelfallbezogene Fragen. Darüber hinaus analysiert das Team die inklusive Situation im Landkreis und entwirft einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung kommunaler Teilhabe.

Mit verschiedenen Erhebungsmethoden werden ausgrenzende Lebensbedingungen, Barrieren und Bedarfe im Landkreis identifiziert, dokumentiert und Handlungsziele daraus abgeleitet. Der parallele Aufbau des Netzwerkes „Inklusion“ der politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträger sowie Interessengruppen dient dem Monitoring der Strategie vor Ort, der kontinuierlichen Begleitung und aktiven Mitgestaltung des örtlichen Teilhabemanagement.

Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen möglich und umsetzbar ist.

Den Wortlaut der Konvention, auch in einfacher Sprache, sowie Informationen darüber, was Deutschland machen muss, was Gleichbehandlung, Zugänglichkeit oder Fortbewegung, Anerkennung, gleiche Rechte und Mitbestimmung, Arbeit, Geld, Bildung und Gesundheit, Freiheit und Sicherheit, Wohnen und Familie etc. für Behinderte bedeuten, lesen Sie hier in der Publikation der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Hintergrund

Die Verpflichtung, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, gilt für alle Ebenen der Bundesrepublik Deutschland, somit auch für die Kommunen. Der demografische Wandel und die Alterung unserer Gesellschaft betreffen auch die Menschen mit Beeinträchtigungen. Ihre Anzahl wächst in jeder Altersgruppe stetig an. Dieser Entwicklungstrend wird sich vermutlich fortsetzen.

Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung unterstreicht zudem mit Blick auf das alltägliche Leben sehr unterschiedlich starke Entwicklungen der Inklusionsprozesse. Für den Landkreis Börde ist eine Analyse der gegenwärtigen Situation notwendig. Sie ist Voraussetzung für eine nachhaltige Strategie zur Verbesserung der örtlichen Teilhabe und für nächste Beiträge zu einer inklusiven Gesellschaft.

 

Projektzeitraum:

2017 bis 2020

 

Finanzierung und Förderung

Das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Börde“ ist Teil des Landesprogrammes „Örtliches Teilhabemanagement“. Die Personalkosten für vier Jahre werden mit insgesamt rund 900.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für das Land Sachsen-Anhalt sowie des Landeshaushaltes gefördert. Die Sachkosten in Höhe von etwa 100.000 Euro trägt der Landkreis Börde.  

Das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Börde” wird durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

 

Kontakt

Landkreis Börde
Koordinierungsstelle Inklusion
Frau Katja Klommhaus
Farsleber Straße 19
39326 Wolmirstedt
Telefon: 03904 7240 4404 /-4403
Fax: 03904 7240 5266 6
E-Mail: katja.klommhaus(at)boerdekreis.de
Web: www.boerdekreis.de

Verantwortlich für die Durchführung der Förderung:
Ministerium der Finanzen
EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF
Editharing 40
39108 Magdeburg
Email: esif.mf(at)sachsen-anhalt.de
Web: www.europa.sachsen-anhalt.de

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